Eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderung, die sich regelmäßig bürgerschaftlich engagieren. Das Bundessozialgericht hat festgestellt: Wer für die Ausübung des Ehrenamtes auf ein Auto angewiesen ist, kann einen Anspruch darauf haben, dass sein Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt.
Den Stein ins Rollen brachte die 67-jährige Inge Paare-Renkhoff, die sich vielfältig engagiert. Um ihre Ehrenämter ausüben zu können, ist die Rollstuhlfahrerin auf ein behindertengerechtes Auto angewiesen. Zunächst hatte das Landessozialgericht ihren Antrag abgelehnt. Die Begründung: Die Beihilfe zur Fahrzeugbeschaffung sei nur für Berufstätige möglich. Nun hat das Bundessozialgericht das Urteil kassiert (AZ B 8 SO 24/11 R) und festgestellt, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auch die Integration in die Gesellschaft zum Ziel habe, nicht nur ins Berufsleben. Freiwilliges Engagement wird ausdrücklich als eine wichtige Möglichkeit für Menschen mit Behinderung bezeichnet, sich in die Gesellschaft einzubringen und einer Ausgrenzung aktiv zu begegnen. Der Fall wurde an das Landessozialgericht zurückverwiesen und muss dort neu verhandelt werden.
Das Urteil ist in zweierlei Hinsicht richtungsweisend. Zum einen ist es ein starkes Signal in Richtung Inklusion in allen Gesellschaftsbereichen, zum anderen unterstreicht es die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements.
Engagement-Möglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung finden Sie in unserer Freiwilligendatenbank.
(Autor: Henrik Flor)